Archiv

19.03.2018, 13:39 Uhr
Meine Position zur Gebiets- und Verwaltungsreform in der VG Hauenstein!
Immer wieder werde ich als Abgeordneter zum Stand der Gebiets- und Verwaltungsreform im Bereich Hauenstein gefragt. Gerne möchte ich hier klar Stellung beziehen!
Die Gebiets- und Verwaltungsreform im Bereich der Verbandsgemeinde wird vor Ort sehr emotional diskutiert. Es ist sicher ein Thema, das die Menschen berührt. Das zeigt auch die hohe Beteiligung bei der Bürgerbefragung im vergangenen Jahr.
 
Vorweg möchte ich klipp und klar sagen, dass ich als Bürger der Gemeinde und Verbandsgemeinde Hauenstein selbstverständlich das Ergebnis der Bürgerbefragung respektiere.
 
Hätte das Ergebnis nur Auswirkungen auf die Ebenen der befragten Orte, wäre es politisch sehr einfach. Die Umsetzung des Ergebnisses der Bürgerbefragung hat jedoch auch unzweifelhaft Auswirkungen auf andere Gemeinden, Verbandsgemeinden und die beiden betroffenen Landkreise. Als Abgeordneter des Landtages für den Wahlkreis Pirmasens-Land bin ich dem Wohl aller Orts- und Verbandsgemeinden in diesem Wahlkreis verpflichtet. Insgesamt habe ich hierbei die Interessen von 49 Gemeinden und 5 Verbandsgemeinden mit insgesamt rd. 57.000 Einwohnern zu vertreten. In meiner Funktion als ehrenamtlicher Kreisbeigeordneter gilt es darüber hinaus, die Interessen aller 84 Gemeinden im Landkreis zu vertreten. Aufgrund der unterschiedlichen Interessenslage gelingt es in dieser Frage leider nicht, die Interessen zu einer gemeinsamen Position zu vereinen. Neben sicherlich bei einem Weggang verbundenen erheblichen monetären Auswirkungen für die verbleibenden Gemeinden geht es letztendlich auch um die Existenz des Landkreises Südwestpfalz, gerade im Hinblick auf die bevorstehende s. g. 2. Stufe der Gebiets- und Verwaltungsreform, die die Landkreise und Städte umfassen soll. Insofern ist es sicherlich auch korrekt und muss auch erlaubt sein, dass sich die verschiedenen betroffenen Ebenen aus ihrer Sicht differenziert zur Gebiets- und Verwaltungsreform äußern und Stellung beziehen. Ein Interessenskonflikt ist durch diese Situation vorprogrammiert.
 
Das jetzt vom Land initiierte „Schwarze-Peter-Spiel“, dem Landkreis Südwestpfalz die Schuld am evtl. Scheitern des Bürgerwillens zuzuschieben, ist desaströs. Es ist ein Ablenkungsmanöver. Alleine die SPD-geführte Landesregierung ist an der momentanen Situation schuld. Dies macht auch ein Blick in die Historie deutlich.
 
Die derzeitige Umsetzung der Gebiets- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz basiert auf einem von der damaligen SPD-Alleinregierung erlassenen Grundlagengesetz aus dem Jahr 2010.
 
Dieses Gesetz regelt den Reformbedarf der Ebene der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden. Bei der Reform wurden die Ebenen der Landkreise und kreisfreien Städte, der Struktur- und Genehmigungsdirektionen, der ADD und Ministerien nicht berücksichtigt.
 
Die CDU Rheinland-Pfalz hat in dem gesamten Reformprozess immer darauf hingewiesen, dass eine isolierte Betrachtung der Ebene der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden nicht zielführend ist und zu unerwünschten Ergebnissen führen kann. Eine Gebiets- und Verwaltungsreform macht nur dann Sinn, wenn alle Ebenen gleichzeitig betrachtet werden und eine umfassende Aufgabenkritik durchgeführt wird, welche Aufgaben auf welcher Ebene richtig angesiedelt sind.
 
Die CDU hat angeboten, einen solchen Prozess konstruktiv zu begleiten, leider hat die SPD-geführte Landesregierung dies abgelehnt. Auch die neue Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, die Reform auf Verbandsgemeindeebene unbeachtet etwaiger Erkenntnisse der anderen Ebenen uneingeschränkt fortzusetzen. Die angekündigten Gutachten zur s. g. 2. Stufe der Kommunal- und Gebietsreform lassen immer noch auf sich warten und werden wohl nach aktuellem Stand im Sommer 2018 vorliegen, womit wohl sicher ist, dass evtl. daraus abzuleitende Veränderungen nicht bis zum Kommunalwahltermin 2019 umzusetzen sind. Das Vorliegen dieser Ergebnisse und die sich evtl. daraus ergebenden Schlüsse sind für alle Ebenen von großer Bedeutung. Momentan ist für keinen ersichtlich, wohin die Reise geht. Was passiert mit den kleinen kreisfreien Städten? Gibt es zukünftig evtl. Großkreise wie bereits in anderen Bundesländern oder evtl. Stadtkreise? Was passiert mit den einzelnen Verwaltungsebenen? Alles beispielhafte Fragen, die zum jetzigen Zeitpunkt unbeantwortet sind und deshalb richtige zukunftsweisende Entscheidungen schwer machen. Es zeigt sich hier deutlich, dass die von der CDU geforderte Reform „aus einem Guss“ die einzig richtige Variante gewesen wäre.
 
Mit dem Grundlagengesetz aus 2010 hat sich die Landesregierung –meines Erachtens ohne Not-  rechtlich selbst in ein sehr enges Korsett geschnürt, welches wohl für das Begehren der Bürgerinnen und Bürger der Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Hauenstein keinen Raum lässt. Eine Situation wie sie auch an verschiedenen anderen Stelle im Land Rheinland-Pfalz in gleicher oder ähnlicher Weise aufgetreten ist. Dies ist keinesfalls zufriedenstellend.
 
Um kreisübergreifende Fusionen zu ermöglichen, müssten die rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Landesgesetzgeber geändert werden bzw. die Umsetzung der Reform im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein – und auch bei anderen Verbandsgemeinden – ausgesetzt werden. Die CDU hat im Landtag Rheinland-Pfalz leider keine Mehrheit, um das durchzusetzen.
 
Unmittelbar nach meinem Antritt als Landtagsabgeordneter habe ich das Gespräch mit der Landesregierung gesucht.
 
Bei einem Gespräch am 7. November 2017 mit dem zuständigen Staatssekretär vom Ministerium des Innern und für Sport, Herrn Kern, habe ich darum geworben, die Reform der Verbandsgemeinde Hauenstein bis zur Vorlage und Umsetzung der 2. Stufe der Verwaltungsreform auszusetzen. Diesen sicherlich gangbaren Kompromissvorschlag hat das Land abgelehnt. Die Landesregierung werde den Reformprozess auf der Ebene der Verbandsgemeinden wie eingeleitet fortsetzen, so die klare Aussage des Ministeriums. Gleiches hat zwischenzeitlich auch Landrätin Dr. Ganster von Staatsminister Lewentz erfahren müssen!
 
Zudem wurde mir bei dem Gespräch seitens des Ministeriums auch erläutert, dass die derzeitigen gesetzlichen Grundlagen eine kreisübergreifende Fusion gegen den Willen einer Gebietskörperschaft nicht zulassen und mit der Verfassung nicht vereinbar wären. Diese Rechtsauffassung sei auch  durch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Landtages bestätigt worden, so die Aussage des Ministeriums. Hier stellt sich auch die Frage, wieso Staatssekretär Kern bei einer Einwohnerversammlung im Herbst 2016 den Einwohnern diese Rechtsauffassung nicht mitgeteilt hat und Hoffnungen geweckt hat, die die Landesregierung jetzt nicht mehr erfüllen will?
 
Die Situation ist alles andere als zufriedenstellend. Insbesondere die Vorgehensweise des Landes, die kommunalen Ebenen gegenseitig auszuspielen, ist unbefriedigend.
 
Alleine die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben die Verantwortung hierfür. Es bleibt abzuwarten, wie die Landesregierung jetzt entscheiden wird. Die große Chance, eine Reform aus einem Guss über alle Ebenen zu machen, wurde vertan. Das ist bedauerlich, aber liegt in der politischen Verantwortung der Landesregierung.
 
Die CDU wird den weiteren Prozess als Oppositionspartei im Landtag kritisch begleiten. Leider haben wir keine parlamentarische Mehrheit, um die richtigen Schritte in die Wege zu leiten. Bisher wurden die Bemühungen der CDU in dieser Sache alle abgelehnt. Zwangsfusionen hat die CDU im Landtag bisher immer abgelehnt und wird das auch in Zukunft tun!